DEHSt veröffentlicht aktualisierten BEHG-Leitfaden und SPK-Antragsfrist
- LindaSendula
- 10. Dez. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Am 10.12.2024 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle ("DEHSt") den Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen im nationalen Emissionshandel (nEHS) in aktualisierter Form veröffentlicht. Die Aktualisierungen beziehen sich insbesondere auf die Nachweisführung zu flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Brennstoffen nicht biologischen Ursprungs sowie die Festwerte nach Anlage 4 Teil 2 Nr. 3 EBeV 2030.
Den vollständigen Leitfaden finden Sie hier: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/nehs/nehs-leitfaden-monitoring-2023-2030.html
Zudem wurde die Frist für die Antragstellung zur Strompreiskompensation ("SPK") für das Antragsjahr 2025 bekanntgegeben. Diese endet am 30. Juni 2025.
Sie benötigen Unterstützung bei der SPK-Beantragung oder Sie wollen wissen, ob Sie von der SPK profitieren können? Sprechen Sie uns gerne an!
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